Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bayern

Die Lionda GmbH unterstützt Unternehemen aller Branchen und Größen in Bayern mit der Erfüllung Ihrer Arbeitsschutz-Auflagen.

Wir stellen Ihrem Unternehmen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und zeitgleich rechtlich abgesichert sein können.

Fragen Sie noch heute Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an!

Effektiver Arbeitsschutz Bayern: Strategien für Sicherheit am Arbeitsplatz

In Bayern ist der Arbeitsschutz ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Aber was genau sind die rechtlichen Grundlagen und wer ist für die Durchführung und Einhaltung im Freistaat verantwortlich? Diese Einführung bietet Ihnen praktische Einblicke in die Strukturen und Maßnahmen des Arbeitsschutz Bayern und führt Sie durch die relevanten Informationen für eine sichere Arbeitsumgebung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Arbeitsschutz in Bayern wird durch das Arbeitsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und die Gewerbeaufsichtsämter geregelt, wobei Arbeitgeber und Dienststellenleiter für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich sind.
  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beinhaltet sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und richtigen Umgang mit Gefahrenstoffen, alles basierend auf gesetzlichen Vorgaben wie der Gefahrstoffverordnung.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zentral in der Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Gewährleistung von Arbeitsschutz und müssen Arbeitsplatzgefährdungen beurteilen sowie Schulungen und Unterweisungen der Arbeitnehmer durchführen.

Arbeitsschutz in Bayern: Wichtige Aspekte

In Bayern wird das Arbeitsschutzgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen im öffentlichen Dienst angewandt. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden empfohlen, die Einhaltung entsprechend zu gewährleisten. Die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und das Anordnen von Maßnahmen im Arbeitsschutz obliegen den Gewerbeaufsichtsämtern. Für wesentliche Änderungen ist die Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich. Auskünfte können auch von der Bayerischen Landesunfallkasse und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erteilt werden.

Doch wer ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes? Neben dem Arbeitgeber oder Dienstherrn sind auch die Dienststellenleiter und andere leitende Positionen verantwortlich. Der aktuelle Zustand des Arbeitsschutzes wird durch eine Erstbegehung des Betriebs erfasst.

Für weitergehende Belange des Arbeitsschutzes steht die AMUSA GmbH mit spezialisierter Beratung zur Verfügung.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. In Bayern zählt dazu der sichere Betrieb von Maschinen und Anlagen, wobei die Produktsicherheit eine Rolle spielt. Doch nicht nur die Sicherheit der Arbeitsmittel ist wichtig, sondern auch die Dokumentation. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie festgelegte und überprüfte Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden, um die Sicherheit von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird die Sicherheit der Mitarbeiter durch etablierte Methoden gesichert. Dazu gehören:

  • die Einführung einer Hierarchie von technischen und administrativen Kontrollen
  • die Durchführung von Risikobewertungen
  • die Anwendung von Arbeitssicherheitsanalysen

Es ist unerlässlich, dass Arbeitnehmer über Maßnahmen zur Minimierung von Risiken aufgeklärt werden. Diese Unterweisungen müssen auf den spezifischen Arbeitsbereich abgestimmt sein.

Arbeitsplatzgestaltung

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes spielt eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung passt die Arbeitsumgebung an die körperlichen Bedürfnisse des Einzelnen an. Dazu gehören eine ergonomische Anordnung und ein blendfreies Monitorsetup, die ausschlaggebend für einen ergonomischen Arbeitsplatz sind.

Aber nicht nur die Anordnung, sondern auch die Ausstattung spielt eine Rolle. Ergonomisch gestaltete Bürostühle, die an den individuellen Nutzer anpassbar sind, verringern das Risiko von Rückenschmerzen und erhöhen den Gesamtkomfort. Zudem tragen elektrisch verstellbare Schreibtische, die auch als Stehpulte fungieren können, zu einem ergonomischen Arbeitsplatz bei.

Dynamische Büroumgebungen, die einen Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen fördern, können Rückenproblemen vorbeugen.

Umgang mit Gefahrenstoffen

Der Umgang mit Gefahrenstoffen am Arbeitsplatz ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. Dieser wird durch Gesetze und Richtlinien geregelt, einschließlich der Lagerung, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen. Arbeitgeber in Bayern sind rechtlich dazu verpflichtet, das Ausmaß, die Art und die Dauer der Einwirkung von gefährlichen chemischen Stoffen zu bewerten und zu dokumentieren, gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Besonders bei Tätigkeiten, bei denen ein Risiko des Hautkontakts mit Gefahrenstoffen besteht, müssen Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 befolgt werden. Diese umfassen die Identifizierung, Beurteilung und Umsetzung von Maßnahmen gegen hautbezogene Gefährdungen.

Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Schlüsselrolle im Bereich Arbeitsschutz in Bayern spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie berät Arbeitgeber hinsichtlich Arbeits- und Unfallschutz und unterstützt Unternehmen dabei, eine betriebliche Organisation für Arbeitsschutz zu etablieren und Arbeitsplatzgefährdungen zu beurteilen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beteiligt an der Beschaffung technischer Arbeitsmittel, der Einführung von Arbeitsprozessen sowie Materialien und wählen und testen Körperschutzmittel aus.

Zu den Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte gehört:

  • die technische Überprüfung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln
  • die Beobachtung der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Unfallschutz
  • das Erstellen von Berichten über die Durchführung ihrer zugewiesenen Aufgaben.

Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Der Arbeitsschutz in Bayern hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu vermeiden, berufsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten vorzubeugen sowie den systematischen Arbeitsschutz in Unternehmen zu stärken. Ein wichtiger Teil dieser Präventionsarbeit ist die Analyse, wie Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden können.

Diese Erkenntnisse tragen zur Entwicklung von Unterweisungen und Präventionsstrategien bei.

Schulungen und Unterweisungen

Die Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter ist ein zentraler Punkt in der Arbeitssicherheit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen Mitarbeiter über Anforderungen an Arbeitssicherheit und Unfallprävention informieren. Unterweisungen müssen persönlich am Arbeitsplatz erfolgen, da sie an die Ausrüstung und die Arbeitsumgebung angepasst sein müssen.

Eine angemessene Schulung in der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist entscheidend, da falsche Handhabung oder Nichtgebrauch zu Arbeitsverletzungen führen können. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann bayerische Unternehmen bei der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, Mitarbeiter schulen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. Sie dient dem Arbeitnehmerschutz bei unvermeidbaren Risiken und sollte als letzte Abwehrmaßnahme nach Ausschöpfung anderer Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.

Es gibt mehrere Kategorien von PSA, darunter:

  • Schutz für Gesicht
  • Schutz für Augen
  • Schutz für Atemwege
  • Schutz für Haut und Körper
  • Gehörschutz

Diese werden je nach Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Risiken bei der Arbeit eingesetzt, um sichere Arbeitsplätze für die beschäftigten Mitarbeiter zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit Behörden und Beratungen

Die Zusammenarbeit mit Behörden und Beratungsstellen ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. Die Bayerische Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzverpflichtungen, bietet Beratungen an und setzt Vorschriften durch. Sie berät Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz, fördert die Befolgung von Arbeitsschutzmaßnahmen und stellt sicher, dass diese eingehalten werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit führt im Auftrag der Gewerbeaufsicht Arbeitsplatzmessungen durch und ist Teil der Arbeitsgemeinschaft der staatlichen Messtellen für chemische Arbeitssicherheit. Zur Unterstützung, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, hilft das Landesamt für Gesundheit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes in Bayern

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Bayern sind im Arbeitsschutzgesetz definiert, das am 21. Das Gesetz ist im August 1996 in Kraft getreten. Damit wurden neue Regelungen eingeführt. Die konkreten Vorgaben zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes wurden durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen am 13. Oktober 2000 bekannt gegeben.

Die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen in Bayern basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz, den relevanten Rechtsverordnungen und den Unfallverhütungsvorschriften. Das Bayerische Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetz definiert die Zuständigkeiten für den Vollzug des Arbeitsschutzes. In Bayern sind die Dienststellenleiter neben den Arbeitgebern für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen verantwortlich.

Umweltschutz und Arbeitsschutz: Gemeinsame Ziele

Der Umweltschutz und der Arbeitsschutz gehen Hand in Hand und können erfolgreich in bestehende Qualitätsmanagementsysteme integriert werden, was die Zusammenarbeit fördert. Durch die gemeinsame Struktur von Normen wie ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 ist eine Integration von Umwelt- und Arbeitsschutz in Managementsysteme möglich.

Eine kombinierte Betrachtung von Umwelt- und Arbeitsschutz hilft Unternehmen, gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Mitarbeitergesundheit zu schützen. Die Integration von Umwelt- und Arbeitsschutz in die Unternehmenspolitik fördert das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter für Sicherheit und Umweltschutz und trägt so zu weniger Unfällen und höherer Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Inhalt

Unsere Einsatzorte in Bayern

Fragen Sie jetzt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an!