In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Vorliebe für eine interne Sifa oder einen außerbetrieblichen Service erfordert eine sorgfältig abgewogene Abwägung.
Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Verständnis der unternehmenseigenen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine frische Betrachtung auf die Sicherheitsaspekte des Unternehmens bringen.
Mit breitem Wissen aus verschiedenen Sektoren und erworbenen Erfahrungswerten zahlreicher Unternehmen, kann ein Drittanbieter umfassende, fortschrittliche und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erzeugt, sondern auch eine unvoreingenommene Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsabläufe.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
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