Wir begutachten Ihren Arbeitsplatz, um arbeitsbedingte Erkrankungen effektiv vorzubeugen. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Durch unsere Betreuung ist die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens zu jeder Zeit gewährleistet.
Unsere Betriebsmediziner:innen beraten Sie und Ihre Mitarbeitenden gerne im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer:
ein ärztliches Beratungsgespräch
eine Arbeits-Anamnese am Arbeitsplatz
bei Bedarf, aber nicht zwingend, eine körperliche Untersuchung
Die Vorsorge verfolgt das Ziel, Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und so Berufskrankheiten langfristig zu verhindern.