Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Garmisch-Partenkirchen

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Nur so kann jedem Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.

Die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.

Dabei ist eine realistische Umsetzung wichtig, um Sicherheit und Effektivität zu verbinden.

Wobei hilft mir eine Sicherheitsfachkraft und welche Verbesserungen bringt sie mit sich?

Die Sicherheitsfachkraft plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrer Firma.

Dabei erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.

Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.

Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.

Wie unterscheiden sich externe und interne Fachkräfte für Sicherheit?

Die Präferenz für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen externen Service erfordert eine sorgfältig abgewogene Abwägung.

Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Kenntnis der internen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine frische Betrachtung auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.

Mit umfangreichem Know-how aus unterschiedlichen Sektoren und erworbenen Erfahrungswerten zahlreicher Firmen, kann ein Drittanbieter ganzheitliche, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen liefern.

So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen, sondern auch eine unvoreingenommene Analyse und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.

Passende Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Garmisch-Partenkirchen

Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.

Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Betriebs.

Sollten uns Daten fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.

Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.