Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirksam seit 1. April 2026

§ 1 Geltungsbereich 

Diese AGB regelt die Zusammenarbeit mit dem Anbieter Lionda GmbH und ihren Kunden.

Durch Unterschrift auf dem Angebot kommt ein Vertrag zustande. 

Lionda wird im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt und der Kunde als „Auftraggeber“.

§ 2 Leistungen der Lionda GmbH

Die Leistungen werden im Angebot beschrieben und können folgende Inhalte haben:

Überbetriebliche Arbeitsschutz-Betreuung im Sinne des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 (Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin).

Betreuung im Bereich Brandschutz, Stellung von Brandschutzbeauftragten.

Stellung von sonstigen Beauftragten, z.B. Umweltschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Abfallbeauftragter, etc.

Es handelt sich um die proaktive Wahrnehmung der Aufgaben nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 

Den Auftraggeber oder seinen Stellvertreter und die betrieblichen Vorgesetzten in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen, insbesondere beraten 

Die Betriebsverhältnisse überprüfen und beobachten, die Mitarbeiter belehren sowie mit anderen Betriebsbeauftragten zusammenarbeiten (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, betriebsmedizinische Assistenz, anderen Betriebsbeauftragten und dem Betriebsrat)

Die Stellung der genannten Arbeitsschutzorgane durch den Auftragnehmer erfolgt laut Beauftragung des Auftraggebers 

Die Betreuung in der Betriebsmedizin erfolgt durch den Betriebsmediziner/ Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. durch die betriebsmedizinische/ ärztlich delegierte Assistenz.

Die Betreuung findet im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit und der gesetzlich definierten Unternehmer- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers statt. Nimmt der Auftraggeber seine Unternehmer- und Mitwirkungspflichten nicht wahr (z.B. Terminierung, Zusammenarbeit, Benennung von Ansprechpartnern, etc.), befindet er sich im Annahmeverzug!  

Die Steuerung der Terminierung findet durch den Hauptansprechpartner des Auftraggebers statt. Dieser muss dem Auftragnehmer vollständig (Name, Emailadresse, Telefonnummer) benannt werden. Ein Wechsel des Hauptansprechpartners muss unverzüglich mitgeteilt werden. 

§ 3 Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat für die Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mind. EUR 3.000.000,00.

§ 4 Haftung des Auftragnehmers für eigenes Verschulden

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 3.000.000,00 EUR. 

Die Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung.

§ 5 Haftung des Auftragnehmers für Erfüllungsgehilfen

Sollte der Auftragnehmer Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB einsetzen, z.B. Systempartner oder Subunternehmer, so haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für solche Schäden beim Auftraggeber, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen, im Rahmen der Erfüllung der Verbindlichkeit des Auftragnehmers, beruhen.  

Für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 3.000.000,00 EUR. 

Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare und unvorhergesehene Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung.

§ 6 Abwerbeverbot

Eingesetzte Betreuer, z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, dürfen vom Auftraggeber nicht abgeworben werden. Das Abwerbeverbot erlischt 12 Monate nach Vertragsbeendigung.

Unter das Abwerben fällt auch die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer der Gesellschaft.

Beides wird mit einer einmaligen Geldstrafe von 10.000 Euro netto geahndet.

§ 7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Berechnungssätze und Einsatzzeiten sind auf dem unterschriebenen Angebot angegeben. Die Dienstleistung erfolgt ausschließlich für die im Angebot genannte gebuchte Einsatzzeit. Ist die Einsatzzeit aufgebraucht, erfolgt keine weitere Dienstleistung mehr, bis der Auftraggeber neue Einsatzzeit gebucht hat.

Die Rechnungsstellung erfolgt laut Intervall auf dem Angebot.

Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse

Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach Ablauf des Vertragsintervalls wird ausgeschlossen.

Wird ein Termin nicht wenigstens 14 Tage vor Beginn abgesagt, so gilt dieser als erbracht und wird vom vereinbarten Zeitkontingent abgezogen.

Bei den gestellten Rechnungen handelt es sich um Abschlagsrechnungen. Die Zahlung bei Betreuungsverträgen beinhaltet immer die Zahlungsverpflichtung für ein ganzes Jahr. Diese Zeit wird vom Auftragnehmer für den Auftraggeber als Kontingent freigehalten und muss bezahlt werden. 

§ 8 Vertragswechsel

Ein Wechsel des Vertragspartners innerhalb der arbeitsschutz.jetzt Gruppe kann nach Absprache unter erleichterten Bedingungen erfolgen. Bei Wechsel des Vertragspartners fängt der Vertrag mit einer neuen Laufzeit an. Bisher geleistete Stunden werden gegengerechnet und ggf. erstattet oder fakturiert.

§ 9 Aufteilung der Einsatzzeit

Die Einsatzstunden in der Betreuung setzen sich zusammen aus:

  • 50% für den operativen Aufwand für Betriebsbegehungen, Besprechungen, Berichterstattungen, Beratung und Service, Dokumentation im Betrieb des Auftraggebers (ggf. vor Ort), für den Aufwand für Recherchen, Vor- und Nachbereitungen. Dieser Anteil wird dokumentiert und nachgewiesen.
  • 40% für den organisatorischen und administrativen Aufwand wie Korrespondenzen außerhalb der gebuchten Einsatzzeiten, Arbeiten an Vorlagen, Kontrollen, Strategieplanungen und insbesondere auch zur Bereitstellung und Pflege der Infrastruktur (Kundenordner).
  • 10% für die internen Schulungen, bzw. Fortbildungen der eingesetzten Mitarbeiter.

Einsätze des Betreuers sind ausschließlich in halbtags- oder Tagesterminen vor Ort mit vier bzw. acht operativen Einsatzstunden zu erbringen (sofern nichts anderes im Einzelfall bestimmt oder vereinbart wurde).

Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen zum Ende eines Vertragsintervalls (Vertragslaufzeit). Eine Übertragung in das folgende Vertragsintervall ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich und Bedarf der Schriftform.

Die Übertragung der Einsatzzeit in das neue Vertragsintervall hat spätestens zwei Monate nach Ablauf des Vorvertragsintervalls durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer mitgeteilt zu werden. Spätere Reklamationen können nicht beachtet werden.

Die auf dem Angebot genannte Einsatzzeit bezieht sich auf das Vertragsintervall. Einmalaufträge werden gesondert gekennzeichnet. 

Ggf. gebuchte medizinische Vorsorgeleistungen werden vom Auftraggeber gesondert beauftragt und abgerechnet. Die Tätigkeiten sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt und werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizinern und betriebsmedizinischen Assistenzen im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit ausgeführt. Der Auftragnehmer garantiert die Prüfung (Zeugnisse, Zertifikate, usw.) der eingesetzten Mitarbeiter, und den Einsatz nach deren Qualifikationen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, auch andere Dienstleister standortübergreifend einzusetzen.

§ 10 Referenzen

Der Auftraggeber stimmt der ausschließlichen Verwendung des Firmenlogos auf der Webseite des Auftragnehmers zu. Diese Einverständnis kann jederzeit schriftlich unter info@lionda.de widerrufen werden.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 12 Laufzeit, Kündigung, Datenschutz, Gerichtsstand, Formvorschriften

Der Betreuungsvertrag wird auf einen Vertragsintervall von 36 Monaten abgeschlossen. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines Vertragsintervalls. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Wechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Bei Auflösung der Betriebsstätte erlischt der Vertrag. 

Noch nicht vergütete Leistungen werden bei Auflösung der Betriebsstätte oder bei Kündigung fakturiert. 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen und seine Systempartner, sämtliche datenschutzrelevanten betrieblichen Angelegenheiten vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber strengstens geheim zu halten. Der Auftraggeber erklärt sich zur vertraulichen Datenweitergabe an die Systempartner und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers bereit. Die Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.

Gerichtsstand ist Niedernberg.

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 13 Preisverzeichnis 

Vorzeitige Vertragsauflösung oder Ausübung einer außerordentlichen Kündigung, ungeachtet der Gründe, fällt eine 35%ige Gebühr auf die Summe des Auftragswertes an, mindestens aber 99,00 € zzgl. USt.

Vertragsanpassungen/ -änderungen auf Kundenwunsch: 30,00 € zzgl. USt.

Mahngebühren

  • Erste Mahnung: kostenlos
  • Zweite Mahnung: 40 € zzgl. USt.
  • Danach: Inkasso