Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie erfüllen den Zweck Ihre Firma und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal werden Sicherheitsfachkraft genannt.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Durchführungen, die Gesundheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihre Firma und managet die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sicherheitsfachkraft bei der Umgestaltung der nötigen Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Arbeitssicherheit.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Sicherheitsfachkräfte durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf zu decken.
Da wir jahrelange Erfahrungen im Arbeitsschutz vorweisen können, bieten wir Ihnen die beste Lösung für Ihr Unternehmen.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis effektiv zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Wir bilden unsere Sicherheitsfachkräfte regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Internetseite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie direkt, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden