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Wie wird der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen umgesetzt? Dieser Artikel informiert Sie über notwendige Maßnahmen, gesetzliche Anforderungen und die Rolle der Verantwortlichen. Erhalten Sie Einblicke in die erfolgreiche Praktik von Arbeitsschutzmaßnahmen und erfahren Sie, wie Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter effektiv gewährleisten können.
In Hessen spielt der Arbeitsschutz eine entscheidende Rolle in der Arbeitswelt. Er dient dazu, unerwünschte Ereignisse wie Unfälle oder Krankheiten zu verhindern und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Grundlage hierfür ist die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die gemeinsame Planungsgrundlagen für Arbeitgeber, Architekten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten.
Die Umsetzung dieser Regeln gewährleistet umfassende Handlungssicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sozial- und Sanitärräumen sowie bei der Festlegung von Anforderungen an Wege, Beleuchtung, Klima, Lärm und Funktionen.
In Hessen agieren die drei Regierungspräsidien als Überwachungsbehörden für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, die auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz analysieren, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen. Dieses Gesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Zudem regelt die DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen und gibt vor, wie Arbeitsschutzstrukturen im Unternehmen organisiert sein müssen.
Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für die Schaffung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen. Dies beinhaltet unter anderem:
Unternehmen können ihre Mitarbeiter schützen, indem sie Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schulungen sowie Fortbildungen anbieten. Diese Maßnahmen ermöglichen es den Unternehmen, Risiken zu erkennen und zu mindern, und gewährleisten, dass die Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Arbeit sicher auszuführen.
Die Identifikation potenzieller Gefahren ist ein grundlegender Aspekt der Arbeitssicherheit, um Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entwickeln. Gefährdungsbeurteilungen dienen der Erkennung und Bewertung von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und müssen in jedem Unternehmen durchgeführt werden.
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen ermöglichen es Mitarbeitern:
Praktische Übungen und Fallbeispiele in Arbeitssicherheitsschulungen unterstützen dabei, Risiken zu erkennen und auf sie angemessen zu reagieren.
Externe Sicherheitsfachkräfte bieten Unternehmen in Hessen Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV V2 sowie nach den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes. Sie können durch individuelle Beratung und Bereitstellung wichtiger Infos helfen, Sicherheit und Gesundheit in die betriebliche Organisation einzubinden.
Die richtige Auswahl eines Dienstleisters für Arbeitssicherheit und Dienstleistungen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen in Hessen gerecht zu werden und einen effektiven Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, ob der Dienstleister branchenspezifische Erfahrungen und ein fundiertes Verständnis für die typischen Risiken im jeweiligen Wirtschaftsbereich mitbringt.
Die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften kann sehr wertvoll sein, um den Arbeitsschutz im Unternehmen zu verbessern. Externe Sicherheitsfachkräfte unterstützen Unternehmen bei der sicherheitstechnischen Betreuung, durch Mitarbeiterunterweisungen und Workshops.
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