Gefahrstoffmanagement
Sorgenfreier Umgang mit Gefahrstoffen
Der Umgang mit Gefahrstoffen verlief viele Jahre im Schatten des Arbeitsschutzes. Dies zumindest in Betrieben, in denen Gefahrstoffe nicht im Mittelpunkt des Kerngeschäftes lagen.
Aufgrund der Schadenstatistik, welche durch Gesetzgeber, Versicherungen und Berufsgenossenschaften geführt wird, wurden Anforderungen bei der Herstellung, dem Umgang, dem Transport und der Lagerung von Gefahrstoffen zwischenzeitlich erheblich verschärft.
Der Gefahrstoffexperte von Fachkraft Arbeitssicherheit unterstützt und berät Sie zielsicher und kompetent zu allen Fragen, welche die Herstellung, den Umgang, den Transport und die Lagerung von Gefahrstoffen betreffen. Vereinfachen Sie sich den Umgang mit Gefahrstoffen und nehmen mit uns Kontakt auf.

Rechtssicheres Gefahrstoffmanagement...
... während der Anschaffungsphase
Auswahl eines notwendigen und passenden Gefahrstoffs nach den Gesichtspunkten der Sicherheit und wirtschaftlichen Verwendung
Anfangsanalyse und Bewertung der Produktspezifikationen
Beratung zum Transport und Lagerung
Aufnahme des Gefahrstoffs im Arbeitsstoff- und Gefahrstoff- Verzeichnis (AGV) bzw. Gefahrstoffkataster
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung für Gebrauch, Anwendung und mögliche Störfallszenarien
Regelgerechte Kennzeichnung nach GHS, CLP und GefStoffV in dem Lager zur Bereitstellung, an der Mischvorrichtung, dem Nutzungs- bzw. Anwendungsbereich und dem/den notwendigen Gebinde(n) und Behältnissen mit entsprechendem Gefahrstoffsymbol bzw. Piktogramm
Bestimmung der Schutzkonzepte
Anweisung der Prüfungsfristen und Kontrollen für den Transport, die Lagerwirtschaft und die Verwendung
...in der Anwendungsphase
Wiederholte Information und Unterweisung der Mitarbeiter, welche mit der Anwendung des Gefahrstoffs beauftragt sind
Bedarfsbezogene Information und Unterweisung nach möglichen Störfallsituationen
Durchführung von Messungen und Stoffanalysen zur Ermittlung der Belastung für Mensch und Umgebung
Kontrolle der Wirksamkeit hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen
Regelmäßige Ersatzstoffprüfung
Aktualisierung der Betriebsanweisungen für den Gebrauch
Zyklische Kontrolle des Gefahrstofflagers, der Produktionsräume, der Schutzmaßnahmen sowie ggf. vorhandener Regale, Auffangwannen und Transportsysteme
Ausbildung, Fortbildung und Schulung der Mitarbeiter bezüglich des zuverlässigen Transports und der Anwendung von Gefahrstoffen (Gefahrstoffbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter)
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