Mängelbeseitigung
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung
Zu den obersten Pflichten eines Unternehmers zählt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt eine regelmäßige Aktualisierung vor, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu sichern.
Für eine wirksame und nachhaltige Mängelbeseitigung empfehlen wir, die Verantwortungsbereiche in Ihrem Unternehmen genau zu strukturieren.
So können Betriebsanweisungen schnell in die Tat umgesetzt werden, damit die Sicherheit Ihrer Gesellschaft zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Übersicht
Maßnahmen
Analyse des Unternehmens sowie Gliederung der Aufgabenbereiche
Gefahrenermittlung nach gängigen Gefährdungsfaktoren
Einschätzung der Gefährdungen entsprechend der Risikomatrix (NOHL)
Festlegung der Schutzkonzepte nach TOP-Konzept
Vergabe von Handlungsanweisungen aus der Mängelbeseitigung
Kontrolle der Maßnahmen
Übersicht
Rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefährdungsbeurteilung zu Explosionsgefahren (Ex-Schutz-Dokument)
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefährdungsbeurteilung nach Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Gefährdungsbeurteilung nach Lärm- und Vibrationsverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
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