Zu den obersten Pflichten eines Unternehmers zählt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt eine regelmäßige Aktualisierung vor, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu sichern.
Für eine wirksame und nachhaltige Mängelbeseitigung empfehlen wir, die Verantwortungsbereiche in Ihrem Unternehmen genau zu strukturieren.
So können Betriebsanweisungen schnell in die Tat umgesetzt werden, damit die Sicherheit Ihrer Gesellschaft zu jeder Zeit gewährleistet ist.