Mängelbeseitigung

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung

Zu den obersten Pflichten eines Unternehmers zählt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt eine regelmäßige Aktualisierung vor, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu sichern.

Für eine wirksame und nachhaltige Mängelbeseitigung empfehlen wir, die Verantwortungsbereiche in Ihrem Unternehmen genau zu strukturieren. 

So können Betriebsanweisungen schnell in die Tat umgesetzt werden, damit die Sicherheit Ihrer Gesellschaft zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Auf einem Tisch liegen Schutzhelm, Wasserwaage und Messinstrumente
Übersicht

Maßnahmen

Analyse des Unternehmens sowie Gliederung der Aufgabenbereiche

Gefahrenermittlung nach gängigen Gefährdungsfaktoren

Einschätzung der Gefährdungen entsprechend der Risikomatrix (NOHL)

Festlegung der Schutzkonzepte nach TOP-Konzept

Vergabe von Handlungsanweisungen aus der Mängelbeseitigung

Kontrolle der Maßnahmen

Übersicht

Rechtliche Grundlagen

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Gefährdungsbeurteilung zu Explosionsgefahren (Ex-Schutz-Dokument)

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)

Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)

Gefährdungsbeurteilung nach Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Gefährdungsbeurteilung nach Lärm- und Vibrationsverordnung (LärmVibrationsArbSchV)