Fachkraft für Arbeitssicherheit in Brandenburg

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Effektiver Arbeitsschutz Brandenburg: Maßnahmen und Richtlinien für die Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitsschutz in Brandenburg, oder besser gesagt der “Arbeitsschutz Brandenburg”, folgt spezifischen Vorschriften und Strukturen. In diesem Artikel finden Sie gezielt Informationen zu Behörden, Regelwerken und Unterstützungsleistungen, die für Unternehmen und Arbeitnehmer in Brandenburg maßgeblich sind. Lernen Sie, wie Sie in Brandenburg Arbeitssicherheit praktisch umsetzen und wo Sie fachliche Beratung erhalten können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist die zentrale Behörde in Brandenburg für Arbeitsschutz, untergliedert in verschiedene regionale Büros und spezialisierte Abteilungen.
  • Das LAVG bietet diverse Dienste wie ein Arbeitsschutz-Telefon, persönliche Beratung und eine Vielzahl von Informationsmaterialien zur Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Rechtliche Vorschriften und technische Regeln bestimmen den Arbeitsschutz, mit Details zu Berufskrankheitenverordnung, technischen und branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorgaben für die Ausbildung von Präventionspersonal.

Arbeitsschutz in Brandenburg: Grundlagen und Zuständigkeiten

Arbeitsschutz ist eine zentrale Aufgabe der Landesregierung Brandenburg. Im Zentrum dieser Bemühungen steht das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Das LAVG ist die zentrale Behörde für Arbeitsschutz in Brandenburg und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer im Bundesland.

Das LAVG ist in Brandenburg regional durch das Regionalbüro West mit Sitz in Neuruppin und Potsdam, das Regionalbüro Ost mit Sitz in Eberswalde und Frankfurt (Oder) und das Regionalbüro Süd mit Sitz in Cottbus vertreten. Diese regionalen Büros fungieren als Verwaltung, Anlaufstellen und Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Region.

Die Leitung der Abteilung Arbeitsschutz im LAVG liegt bei Dr. Marian Mischke. Zusätzlich umfasst das LAVG weitere spezialisierte Abteilungen wie:

  • die Abteilung für Planung, Steuerung und Ausbildung (APSA)
  • die Abteilung für Marktüberwachung, Rechtsangelegenheiten (AMR)
  • die Abteilung für Arbeitsmedizinischen Dienst, Arbeitspsychologie (AGA)

Diese Abteilungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der Weg zum sicheren Arbeitsplatz: Beratung und Unterstützung durch das LAVG

Um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten, bietet das LAVG verschiedene Unterstützungsdienste an. Einer davon ist das Arbeitsschutz-Telefon. Dieser telefonische Dienst ist eine zentrale Anlaufstelle für den Arbeitsschutz und steht unter der Rufnummer 0331 8683-444 zur Verfügung. Dieser Service bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern oder Informationen zu erhalten.

Neben dem telefonischen Service bietet das LAVG auch persönliche Beratungsdienste an. Diese können telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Treffen in den Geschäftsräumen in Anspruch genommen werden. Diese Art von persönlicher Beratung kann besonders hilfreich sein, wenn es um spezifische Fragestellungen oder komplexe Themen geht.

Darüber hinaus stellt das LAVG eine Fülle von Informationsmaterialien zur Verfügung. Diese Materialien decken eine Vielzahl von Themen ab und umfassen sowohl Dokumente, die durch den Tierschutzberatungsdienst recherchiert und zusammengestellt wurden, als auch Verweise auf externe Quellen. Damit haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zugang zu einer breiten Palette von Informationen und Ressourcen, die ihnen helfen, die Arbeitsschutzvorschriften wirksam umzusetzen.

Aktuelle Vorschriften und Regelwerke im Arbeitsschutz

Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, müssen sich Unternehmen an eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln halten. Eine dieser Vorschriften ist die Berufskrankheitenverordnung, die ein wesentlicher Teil des Arbeitsschutzsystems ist und die Anerkennung von Berufskrankheiten regelt. Vor kurzem wurde beispielsweise die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaubexposition als neue Berufskrankheit anerkannt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung technischer Regeln. Diese geben detaillierte Empfehlungen für den Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen und helfen bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Zudem tragen Anpassungen der POP-Verordnung zu strengeren Grenzwerten bei und fördern die Ziele der Kreislaufwirtschaft.

Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeine Arbeitsschutzgesetze konkretisieren und deren Umsetzung überwacht wird. Um die Kommunikation und Koordination zu verbessern, erhalten Unternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nun einheitliche Unternehmensnummern. Und um mehr Transparenz und eine bessere Abstimmung zu gewährleisten, müssen Besichtigungsdaten aus Betrieben nun elektronisch ausgetauscht werden.

Letztlich sind die Unfallversicherungsträger für die Ausbildung von Personal verantwortlich, das sich mit Präventionsmaßnahmen in Unternehmen befasst. Dadurch wird sichergestellt, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, um einen effektiven Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Prävention und Schulung: Wissensvermittlung und Maßnahmen

Prävention und Schulung sind Schlüsselkomponenten eines effektiven Arbeitsschutzes. Das LAVG bietet verschiedene Trainingsmöglichkeiten an, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu stärken. Eine dieser Schulungen ist die Pflichtschulung beim Umgang mit Isocyanaten, die ab August 2023 für alle Personen erforderlich ist, die mit diesen Materialien arbeiten.

Daneben bietet das LAVG auch eine Reihe von Seminaren zur Fortbildung an. Diese Seminare sind kostenlos und fördern die Kompetenzen der Träger des Brandschutzes. Die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit erfolgt unter Einbindung der zuständigen Landesbehörde für Arbeitsschutz, was die Qualität und Relevanz dieser Ausbildungsmaßnahmen sicherstellt.

Neben diesen Schulungen und Seminaren wird durch die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3 die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge verbessert. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen vorzubeugen und frühzeitig zu erkennen. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhalten und zu verbessern.

Spezielle Schutzmaßnahmen für besondere Berufsgruppen

Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die besonderen Schutz benötigen. Eine davon sind schwangere Arbeitnehmerinnen. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz, das die Grundlage für den besonderen Schutz bildet. Dieses Gesetz gewährleistet, dass Schwangere am Arbeitsplatz vor besonderen Risiken und Belastungen geschützt werden.

Darüber hinaus gibt es Initiativen wie das Hygiene-Netzwerk Brandenburg, das sich im Rahmen der Bekämpfung der Verbreitung von multiresistenten Erregern im Gesundheitswesen widmet. Durch die Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Gesundheitsdienst, Pflegeeinrichtungen und der Politik stärkt das Netzwerk den Schutz spezieller Berufsgruppen vor gesundheitlichen Gefährdungen.

Diese speziellen Schutzmaßnahmen sind ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. Sie tragen dazu bei, gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer spezifischen Rolle oder Situation, sicher und gesund arbeiten können.

Digitale Ressourcen und Tools für den Arbeitsschutz

In der heutigen digitalen Welt bietet das LAVG eine Reihe von digitalen Ressourcen an, um den Zugang zu Informationen und Daten im Bereich Arbeitsschutz zu erleichtern. Eines dieser Tools ist die Gesundheitsplattform des LAVG, die interaktive Darstellungen von Daten zur gesundheitlichen und sozialen Lage der Bevölkerung in Brandenburg bietet.

Darüber hinaus gibt es das Hygiene-Netzwerk Brandenburg, das umfassende Informationen und Handlungsanweisungen zur Eindämmung von multiresistenten Erregern bereitstellt. Diese Plattform ist ein wertvolles Werkzeug für Gesundheitsdienstleister und andere Fachleute im Gesundheitswesen, die wichtige Informationen inhalten möchten.

Ein weiteres nützliches Tool ist der Infektionswochenbericht des LAVG. Er stellt Daten zu meldepflichtigen Erkrankungen in Brandenburg zur Verfügung, die für jeden zugänglich sind. Diese digitale Ressource ermöglicht es allen Interessierten, sich über aktuelle Gesundheitstrends und -risiken zu informieren, indem sie die bereitgestellten Info Links nutzen.

Ansprechpartner und Beratungsstellen in Brandenburg

In Brandenburg gibt es verschiedene Ansprechpartner und Beratungsstellen, die bei Fragen und Anliegen rund um den Arbeitsschutz unterstützen. Das Referat Arbeitsschutz des LAVG kann beispielsweise per E-Mail unter arbeitsschutz.office@lavg.brandenburg.de kontaktiert werden. Zudem gibt es die Unfallkasse Brandenburg, die sich um die Übernahme der direkten Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen kümmert und zudem Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten deckt. Damit werden Finanzbarrieren abgebaut, die sonst eine Teilnahme an solchen Maßnahmen erschweren könnten.

Diese Ansprechpartner und Beratungsstellen sind eine wichtige Ressource, wenn es darum geht, Informationen zu erhalten, Unterstützung zu suchen oder spezifische Fragen zu klären. Sie sind Teil des umfassenden Netzwerks von Dienstleistungen und Ressourcen, die in Brandenburg zur Verfügung stehen, um den Arbeitsschutz zu stärken und zu fördern. Zögern Sie nicht, Kontakt mit ihnen aufzunehmen und die bereitgestellten Service Links zu nutzen, wenn Sie auf der Suche nach Hilfe sind.

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