Deutschlandweit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gesundheit aller Angestellten. Die DGUV schreibt vor, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird.
Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 schützen täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft setzt sich aus Präsenz- und Praktikumsphase zusammen und ist nicht nur Ingenieuren oder Technikern vorbehalten.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist praxisnahe Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden selbstständig von der SiFa übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Sie eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Sicherheitsfachkräfte jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neusten Stand und können Ihnen höchste Effizienz und Rechtssicherheit gewährleisten.
Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail sofort bei Ihnen.
Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.
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