In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Richtlinien zu verstehen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Durchführung wichtig, um Gesundheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Firma.
Dabei schafft die SiFa das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Unsere langjährige Erfahrung mit Betriebsmedizin und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrem Betrieb.
Ebenso sorgen sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Unsere Sicherheitsfachkräfte besuchen regelmäßig Fortbildungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt direkt mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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