Zum Schutz Ihrer Firma sowie Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter in Deutschland zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde gebildet, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihren Betrieb und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie garantiert die beste Betreuung.
Lassen Sie uns die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften planen und schaffen Sie so ein sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld für Ihre wertvollen Angestellten.
Unsere geschulten Sicherheitsfachkräfte fertigen vollständige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, geplanter und durchgeführter Maßnahmen an und gewährleisten so die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens vor der BG.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird ständig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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