In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Bevorzugung für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen externen Service erfordert eine wohlüberlegte Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Kenntnis der unternehmenseigenen Abläufe haben, kann eine externe Sicherheitsfachkraft oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Know-how aus verschiedenen Sektoren und gesammelten Praxiserfahrungen zahlreicher Firmen, kann ein externer Anbieter umfassende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit erzeugt, sondern auch eine unvoreingenommene Analyse und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsabläufe.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden