In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben kennenzulernen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine praxisnahe Durchführung wichtig, um Gesundheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Firma.
Dabei fertigt die Sifa das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitssicherheit und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und managen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso sorgen sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen ständig Schulungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen direkt mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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