Werneck: Wir stellen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Muss mein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.

Diese Pflicht bewahrt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.

Welche Funktion hat eine Sicherheitsfachkraft in ?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs

Die SiFa betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen externer und interner Sicherheitsfachkraft

Es ist eine genaue Analyse vonnöten, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein außerbetrieblicher Anbieter die passende Entscheidung ist.

Interne Sifas sind eng mit den unternehmensinternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen neuen Blickwinkel und eine breitere Perspektive in die unternehmenseigene Arbeitssicherheit einbringen.

Ein Drittanbieter, mit seiner breiten Expertise aus unterschiedlichen Industrien und der gesammelten Erfahrung aus diversen Unternehmen, kann ganzheitliche, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.

Dies stellt sicher nicht nur einen signifikanten Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.

Werneck: Jetzt einfach eine Sicherheitsfachkraft buchen

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.