Werne: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ist die Arbeitssicherheit essenziell und gibt es dafür Auflagen?

Deutschlandweit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gesundheit aller Angestellten. Die DGUV schreibt vor, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird.

Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 beschützen täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft setzt sich aus Präsenz- und Praktikumsphase zusammen und ist nicht nur Ingenieuren oder Technikern vorbehalten.

Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu sichern, ist arbeitsorientierte Planung von größter Wichtigkeit.

Muss ich eine Sicherheitsfachkraft beschäftigen?

Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert.

Sie brauchen sich keine Sorgen um die Rechtssicherheit machen. Alle Aufgaben werden eigenverantwortlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.

Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Fertigstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Sicherheitsfachkraft zu ergänzen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.

Sie suchen einen Dienstleister der Sie im Bereich Betriebsmedizin in Ihrer Nähe berät?

Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitssicherheit und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.

Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und managen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.

Ebenso sorgen sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.

Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neusten Stand und können Ihnen höchste Effizienz und Rechtssicherheit gewährleisten.

Wo finde ich Angebote zum Thema Arbeitsschutz in Werne?

Wir sind jederzeit über das Schnellkontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.

Unsere Mitarbeiter erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.

Bei Bedarf oder sollten noch Informationen zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail direkt bei Ihnen.

Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.