In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine genaue Analyse notwendig, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die passende Option ist.
Interne Sifas sind eng mit den unternehmensinternen Prozessen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen innovativen Blick und eine breitere Betrachtungsweise in die unternehmenseigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner breiten Kenntnis aus verschiedenen Branchen und der angehäuften Erfahrung aus vielfältigen Unternehmen, kann weitreichende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen signifikanten Mehrwert in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden