In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Präferenz für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Anbieter erfordert eine wohlüberlegte Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Kenntnis der unternehmenseigenen Abläufe haben, kann eine externe Sicherheitsfachkraft oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit umfangreichem Know-how aus verschiedenen Branchen und gesammelten Praxiserfahrungen vieler Firmen, kann ein externer Dienstleister ganzheitliche, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erzeugt, sondern auch eine objektive Auswertung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
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