Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie sind unabdingbar, um Ihren Betrieb und Ihren Arbeitnehmer zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildete Fachkräfte werden Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt.
Am wichtigsten dabei sind praxisnahe Planungen, die Gesundheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihren Betrieb und erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umstellung der nötigen Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Arbeitssicherheit.
Dazu gehören auch die Anfertigung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf zu decken.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Arbeitssicherheit können wir Ihnen die beste Lösung anbieten.
Wir arbeiten jederzeit praxisorientiert und verbessern so die Sicherheit, Arbeitnehmergesundheit und damit auch die Effizienz Ihres Unternehmens.
Wir bieten Ihnen betriebliche Absicherung für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Mitarbeiter bei Bedarf.
Wir bilden unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Website.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Anfertigung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie sofort, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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