In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht beschützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine tiefgehende Überlegung vonnöten, ob eine interne Sifa oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die richtige Entscheidung ist.
Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen innovativen Blick und eine weitreichende Perspektive in die firmeneigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein externer Anbieter, mit seiner weitgefächerten Expertise aus diversen Branchen und der angehäuften Erkenntnisse aus diversen Betrieben, kann umfassende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies sichert nicht nur einen klaren Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
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