Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie erfüllen den Zweck Ihr Unternehmen und Ihren Arbeitnehmer abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal werden Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Umsetzungen, die Gesundheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Sicherheitsfachkraft besucht Ihr Unternehmen und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die SiFa bei der Umsetzung der nötigen Maßnahmen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Fertigstellung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon bestehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Betriebsmedizin und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und managen die Umsetzung persönlich in Ihrem Unternehmen.
Ebenso sorgen sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrem Betrieb und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Wir bilden unsere Sicherheitsfachkräfte regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Unternehmen bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Seite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Erstellung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie zeitnah, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden