Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Überlingen

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Unternehmens und Ihren Mitarbeitern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Dabei ist eine realistische Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Betrieb?

Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Dabei erstellt die Sicherheitsfachkraft das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umsetzung an die geltenden Vorschriften.

Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.

Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.

Wie unterscheiden sich externe und interne Fachkräfte für Sicherheit?

Die Wahl zwischen einer internen Sifa und der Inanspruchnahme eines außerbetrieblichen Dienstleisters erfordert eine gründliche Untersuchung.

Zwar haben interne Sicherheitsfachkräfte den Vorteil der engen Vernetzung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Einblicke und eine umfangreiche Sichtweise auf die betriebliche Sicherheitskultur.

Mit einem breiten Kenntnisspektrum aus verschiedenen Sektoren und Erfahrungswerten aus verschiedenen Firmen, kann ein externer Dienstleister ganzheitliche, neuartige und technisch aktuelle Sicherheitslösungen bereitstellen.

Dies ermöglicht nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.

Wo finde ich eine Sicherheitsfachkraft in Überlingen?

Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.

Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihres Unternehmens.

Sollten uns Daten fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.

Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.