Ubstadt-Weiher: Wir stellen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Muss mein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Betrieb?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma

Die SiFa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.

Unterschiede zwischen externer und interner Sicherheitsfachkraft

Die Auswahl zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Nutzung eines außerbetrieblichen Anbieters erfordert eine gründliche Betrachtung.

Zwar haben interne Sifas den Vorteil der engen Verbindung mit firmeninternen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Einblicke und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Arbeitssicherheit.

Mit einem weitreichenden Wissensspektrum aus diversen Branchen und Erfahrungen aus verschiedenen Betrieben, kann ein Drittanbieter umfassende, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen bereitstellen.

Dies garantiert nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unvoreingenommene Analyse und Ratschläge zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.

Wo finde ich eine Sicherheitsfachkraft in Ubstadt-Weiher?

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.