In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine gründliche Überlegung erforderlich, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Anbieter die passende Wahl ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den betrieblichen Abläufen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen innovativen Blickwinkel und eine breitere Sichtweise in die betriebseigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner weitgefächerten Wissen aus verschiedenen Branchen und der gesammelten Erfahrung aus zahlreichen Firmen, kann ganzheitliche, neuartige und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen klaren Vorteil in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Fertigstellung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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