Zum Schutz Ihres Unternehmens sowie Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde gebildet, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine praxisnahe und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Da wir jahrelange Erfahrungen im Arbeitsschutz vorweisen können, bieten wir Ihnen die effizienteste Lösung für Ihren Betrieb.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis optimal zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine fehlerfreie und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird ständig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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