In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingeführt.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Vorgaben kennenzulernen und diese umzusetzen.
Dabei ist eine praxisnahe Planung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft managet die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Dabei fertigt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Da wir jahrelange Erfahrungen in der Arbeitssicherheit vorweisen können, bieten wir Ihnen die effizienteste Lösung für Ihren Betrieb.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag optimal zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine fehlerfreie und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besuchen ständig Schulungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Website oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihre Firma angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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