In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Arbeitnehmern.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Dabei schafft die Fachkraft für Arbeitssicherheit das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umsetzung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Die Auswahl zwischen einer internen Sifa und der Nutzung eines außerbetrieblichen Services erfordert eine umfassende Betrachtung.
Zwar haben interne Sifas den Nutzen der engen Vernetzung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die betriebliche Arbeitssicherheit.
Mit einem weitreichenden Kenntnisspektrum aus diversen Sektoren und Praxiswissen aus zahlreichen Betrieben, kann ein Drittanbieter umfassende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.
Dies garantiert nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Unternehmens.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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