Zum Schutz Ihres Unternehmens sowie Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV sind vonnöten um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Deutschlandweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde gebildet, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine praxisnahe und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Firma betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitssicherheit und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu nachhaltiger Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und planen die Umsetzung persönlich in Ihrem Betrieb.
Ebenso kümmern sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird regelmäßig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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