Zum Schutz Ihrer Firma sowie Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde gebildet, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die SiFa Ihre Firma betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Ihren Betrieb garantiert die beste Betreuung.
Lassen Sie uns die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften planen und schaffen Sie so ein sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld für Ihre wertvollen Angestellten.
Unsere geschulten Sicherheitsfachkräfte fertigen vollständige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, geplanter und durchgeführter Maßnahmen an und gewährleisten so die Rechtssicherheit Ihres Betriebs vor der BG.
Jede Sicherheitsfachkraft der Fachkraftarbeitssicherheit.com wird regelmäßig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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