Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unabdingbar, um Ihr Unternehmen und Ihren Mitarbeiter zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es gilt, eine sorgfältige Entscheidung zwischen der Anstellung einer internen Sifa und dem Verwendung eines externen Anbieters zu treffen.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind sicherlich eng mit den Unternehmensprozessen verwoben, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt oft eine frische Perspektive und breitere Betrachtung auf das Thema Arbeitssicherheit.
Aufgrund ihres fundierten Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Industriebereichen und der Erfahrungen aus zahlreichen Unternehmen, sind externe Dienstleister in der Lage, umfassende, neuartige und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen anzubieten.
Dies bietet einen signifikanten Vorteil für die Arbeitssicherheit und befähigt eine unvoreingenommene Begutachtung und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsabläufe.
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