In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingeführt.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Richtlinien zu verstehen und diese umzusetzen.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Planung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft managet die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Dabei schafft die Sicherheitsfachkraft das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Sie eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Sicherheitsfachkräfte jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Unsere Sicherheitsfachkräfte besuchen regelmäßig Schulungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Website oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihre Firma angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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