Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Bereits ab dem ersten Angestellten muss eine Sicherheitsfachkraft schriftlich bestellt werden.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Die Präferenz für eine interne Sifa oder einen externen Service erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Verständnis der internen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Sicht auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit umfangreichem Wissen aus unterschiedlichen Sektoren und erworbenen Praxiserfahrungen verschiedener Betrieben, kann ein externer Anbieter ganzheitliche, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
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