In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Richtlinien zu verstehen und diese umzusetzen.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Durchführung wichtig, um Sicherheit und Effektivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Dabei schafft die Sicherheitsfachkraft das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Da wir jahrelange Erfahrungen im Arbeitsschutz vorweisen können, bieten wir Ihnen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
Eine praxisorientierte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist von höchster Wichtigkeit, um Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis ausreichend zu schützen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte geben Ihnen stets eine vollständige und rechtssichere Dokumentation der durchgeführten sowie geplanten Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Unsere Sicherheitsfachkräfte besuchen regelmäßig Weiterbildungen, um in allen Themengebieten des Arbeitsschutzes immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin und Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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