Zum Schutz Ihres Betriebs und Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer in Deutschland zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde geschaffen, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihren Betrieb und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die SiFa Ihr Unternehmen betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller erledigten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihren Betrieb eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, von größter Wichtigkeit.
Des Weiteren übernehmen unsere Sicherheitsfachkräfte jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Ihres Betriebs sorgen.
Jede Sicherheitsfachkraft der Hermann Ingenieure GmbH wird ständig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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