In Deutschland verpflichtet das Gesetz Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Vorliebe für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen externen Service erfordert eine wohlüberlegte Betrachtung.
Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Sicherheitsfachkraft oft eine innovative Betrachtung auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit breitem Know-how aus diversen Sektoren und gesammelten Praxiserfahrungen zahlreicher Firmen, kann ein Drittanbieter ganzheitliche, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unvoreingenommene Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsverfahren.
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