In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Richtlinien kennenzulernen und diese umzusetzen.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrer Firma.
Dabei schafft die Sifa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umstellung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsschutz können wir Ihnen die effizienteste Lösung anbieten.
Wir arbeiten für Sie praxisorientiert und verbessern so den Arbeitsschutz, Mitarbeitergesundheit und damit auch die Effizienz Ihrer Firma.
Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit für Arbeitsschutz, Betriebsmedizin, Dokumentation, Planung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutz und schulen Ihre Angestellten bei Bedarf.
Unsere Sicherheitsfachkräfte besuchen ständig Weiterbildungen, um in allen Themengebieten der Arbeitssicherheit immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Betriebs.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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