Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die SiFa betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine genaue Analyse notwendig, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein außerbetrieblicher Dienstleister die passende Entscheidung ist.
Interne Sifas sind eng mit den unternehmensinternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen frischen Blick und eine breitere Perspektive in die firmeneigene Arbeitssicherheit einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner breiten Kenntnis aus verschiedenen Sektoren und der angehäuften Erfahrung aus diversen Betrieben, kann ganzheitliche, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen signifikanten Mehrwert in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Auswertung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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