In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unabdingbar, um Ihr Unternehmen und Ihren Mitarbeiter abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Am wichtigsten dabei sind realistische Umsetzungen, die Sicherheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihr Unternehmen und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sifa bei der Umsetzung der erforderlichen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Anfertigung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Sicherheitsfachkräfte durch externe Sicherheitsfachkräfte ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Es gilt, eine sorgfältige Entscheidung zwischen der Beschäftigung einer internen Sifa und dem Einsatz eines außerbetrieblichen Dienstleisters zu fällen.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind sicherlich eng mit den Unternehmensprozessen verwoben, aber eine externe Sicherheitsfachkraft bringt oft eine neue Sicht und weitreichende Sicht auf das Thema betriebliche Sicherheit.
Aufgrund ihres fundierten Fachwissens aus unterschiedlichen Branchen und der Erfahrungswerte aus vielen Betrieben, sind externe Dienstleister in der Lage, weitreichende, neuartige und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte anzubieten.
Dies bietet einen signifikanten Mehrwert für die Sicherheit am Arbeitsplatz und ermöglicht eine objektive Untersuchung und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Seite.
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Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Daten fehlen, kontaktieren wir Sie zeitnah, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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