Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht beschützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine tiefgehende Analyse vonnöten, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein externer Service die geeignete Option ist.
Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eng mit den unternehmensinternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen frischen Einblick und eine umfassendere Betrachtungsweise in die betriebseigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein externer Anbieter, mit seiner breiten Expertise aus unterschiedlichen Sektoren und der erworbenen Erfahrungswerte aus vielfältigen Firmen, kann umfassende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen anbieten.
Dies sichert nicht nur einen signifikanten Nutzen in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Beratung zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
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