Zum Schutz Ihrer Firma und Ihrer Mitarbeiter gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV sind vonnöten um die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer Bundesweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde geschaffen, um Fachpersonal zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihr Unternehmen betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitsschutz und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu nachhaltiger Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und managen die Umsetzung persönlich in Ihrer Firma.
Ebenso kümmern sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrer Firma und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit der Hermann Ingenieure GmbH wird ständig fortgebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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