Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Sifa betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Bevorzugung für eine interne Sifa oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine genau überdachte Abwägung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Verständnis der internen Prozesse haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine frische Sicht auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit weitreichendem Wissen aus unterschiedlichen Industriebereichen und angehäuften Erfahrungswerten verschiedener Betrieben, kann ein externer Dienstleister umfassende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine unparteiische Auswertung und Beratung zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
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