Bundesweit regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Gesundheit aller Angestellten. Die DGUV schreibt vor, in welcher Form das Gesetz umgesetzt wird.
Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 beschützen täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit setzt sich aus Präsenz- und Praktikumsphase zusammen und ist nicht nur Ingenieuren oder Technikern vorbehalten.
Um nachhaltig die Sicherheit und Gesundheit aller Angestellten zu sichern, ist realistische Planung von größter Wichtigkeit.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert.
Sie brauchen sich keine Sorgen um die Erfüllung von Vorschriften machen. Alle Aufgaben werden eigenständig von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen.
Wichtig ist die Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Erstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen, um im Ernstfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Immer wieder zahlt es sich aus, Ihr bestehendes Team durch eine weitere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ergänzen, um den Schutz Ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Firma eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Durch ständige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sind wir immer auf dem neusten Stand und können Ihnen höchste Effizienz und Rechtssicherheit gewährleisten.
Wir sind jederzeit über das Kontaktformular für Sie erreichbar und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Alternativ können Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten anrufen.
Unsere Vertriebsabteilung erstellt Ihnen unverbindlich Ihr persönliches Angebot.
Bei Bedarf oder sollten noch Angaben zur Erstellung Ihres persönlichen Angebotes fehlen, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail zeitnah bei Ihnen.
Haben Sie unser Angebot erhalten, können Sie dies ausgedruckt und unterschrieben an uns zurücksenden. Natürlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Änderungswünschen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür gerne Ihr persönliches Fachgespräch mit unseren Mitarbeitern.
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