In Deutschland wurde das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Arbeitnehmern.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Richtlinien kennenzulernen und diese anzuwenden.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Durchführung wichtig, um Gesundheit und Effektivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb.
Dabei schafft die Sifa das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Erweiterung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihr Unternehmen eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von größter Wichtigkeit.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Ihres Betriebs sorgen.
Unsere Sicherheitsfachkräfte besuchen ständig Fortbildungen, um in allen Themengebieten des Arbeitsschutzes immer auf dem neusten Stand zu sein.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unsere Mitarbeiter beginnen direkt mit der Einschätzung Ihrer Firma.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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