Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Mitarbeiter abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildete Fachkräfte werden Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt.
Am wichtigsten dabei sind praxisnahe Durchführungen, die Sicherheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihre Firma und managet die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Sifa bei der Umgestaltung der erforderlichen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Anfertigung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Sicherheitsfachkräfte ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihre Firma eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von größter Wichtigkeit.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Ihres Betriebs sorgen.
Wir bilden unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Internetseite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Anfertigung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Angaben fehlen, kontaktieren wir Sie direkt, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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