Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihr Unternehmen betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Die Präferenz für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen außerbetrieblichen Service erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit umfangreichem Know-how aus diversen Sektoren und erworbenen Praxiserfahrungen vieler Firmen, kann ein Drittanbieter weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
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