Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Sie sind unabdingbar, um Ihren Betrieb und Ihren Arbeitnehmer abzusichern und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Dafür speziell ausgebildete Fachkräfte werden Sicherheitsfachkraft genannt.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Planungen, die Gesundheit und Produktivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihren Betrieb und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umstellung der nötigen Maßnahmen zur Gewährleistung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Anfertigung der erforderlichen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Sicherheitsfachkräfte durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergänzt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Wir sind uns sicher, dass wir auch für Ihr Unternehmen eine passende Betreuungsform finden.
Das ASiG ist umfangreich und komplex. Daher ist eine praxisorientierte Umsetzung der Vorgaben, zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer, von großer Bedeutung.
Des Weiteren übernehmen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jegliche Dokumentation und gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie brachen sich also zu keiner Zeit um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sorgen.
Wir bilden unsere Sicherheitsfachkräfte regelmäßig fort, um Sie zu jeder Zeit optimal zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen betreuen zu können.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Website.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Anfertigung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie sofort, um optimal auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
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