Zum Schutz Ihrer Firma und Ihrer Arbeitnehmer gilt deutschlandweit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als auch die DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV dienen dem Zweck die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer Deutschlandweit zu regulieren und zu gewährleisten.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wurde geschaffen, um Fachkräfte zu schulen, die an der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Wichtig ist dabei eine realistische und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Planung des Sicherheitskonzepts Ihres Unternehmens kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihr Unternehmen betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihr Unternehmen sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Unsere langjährige Erfahrung mit Arbeitsschutz und Brandschutz zeichnet uns seit 30 Jahren aus.
Die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter ist der Schlüssel zu effizienter Arbeit und sollte immer höchste Priorität haben. Wir beraten Sie gerne und managen die Umsetzung persönlich in Ihrem Betrieb.
Ebenso sorgen sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und wahren so jederzeit sorgenfrei Ihre Rechtssicherheit.
Jede Sicherheitsfachkraft der Hermann Ingenieure GmbH wird regelmäßig weitergebildet, um den neusten Vorgaben und Gesetzen zu jeder Zeit gerecht zu werden.
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