Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sifa zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihrer Firma
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine genaue Überlegung erforderlich, ob eine interne Sifa oder ein außerbetrieblicher Anbieter die richtige Option ist.
Interne Sifas sind eng mit den betrieblichen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen neuen Blickwinkel und eine weitreichende Betrachtungsweise in die unternehmenseigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner weitgefächerten Wissen aus diversen Industrien und der gesammelten Erkenntnisse aus vielfältigen Unternehmen, kann weitreichende, innovative und technologisch fortschrittliche Lösungen zur Arbeitssicherheit anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen klaren Vorteil in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine objektive Analyse und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
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