Wir stellen Ihrem Unternehmen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und zeitgleich rechtlich abgesichert sein können.
Fragen Sie noch heute Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an!
Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Mitarbeiter Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihren Betrieb und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Die Vorliebe für eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen externen Anbieter erfordert eine sorgfältig abgewogene Entscheidung.
Während interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sicherlich eine tiefe Erfahrung der betrieblichen Abläufe haben, kann eine externe Sifa oft eine neue Perspektive auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit breitem Fachwissen aus diversen Branchen und erworbenen Erfahrungen vieler Firmen, kann ein Drittanbieter weitreichende, fortschrittliche und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Nutzen in Sachen Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht, sondern auch eine objektive Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Geschäftsprozesse.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Bearbeitung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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